Bring Ordnung in deine Krypto-Steuern

Vermögenssteuer, Staking-Rewards, Nachdeklaration: Dein Taxiva-Steuerexperte bringt deine Kryptowährungen vollständig und belegt in die Steuererklärung, diskret und nach aktueller Praxis von ESTV und Kantonen.

Unverbindliches Erstgespräch
Kostenlos15 MinutenTelefonisch
Das Risiko

Nicht deklarierte Coins und Staking-Erträge werden teuer. Spätestens, wenn die Behörden Daten austauschen.

Die Lösung

Taxiva baut deine Historie über alle Börsen nach. Bewertet wird nach der offiziellen Kursliste der ESTV.

Dein Gewinn

Steuerfreie private Kursgewinne bleiben steuerfrei. Und dein Depot ist vollständig und belegt deklariert.

10Jahre
Nachdeklaration rückwirkend möglich
300+
zufriedene Kunden
10+
Jahre Erfahrung
Kundenstimmen

Empfehlung von Baris

Marius verfügt über sehr gute Fachkenntnisse. Er hat mich sehr kompetent beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
Fachlich kompetente Beratung, nimmt sich Zeit für das persönliche Gespräch, hilfreiche Informationen, sehr freundlich.
Marius ist sehr kompetent und äusserst speditiv und das zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis. Ich kann Taxiva vorbehaltlos weiterempfehlen.
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Top Service! Wir haben mit Marius zusammengearbeitet. Er war immer verfügbar (E-Mail oder telefonisch), freundlich und hat alle unsere Fragen mit viel Geduld beantwortet. Ich würde Taxiva immer empfehlen.
Warum jetzt

Das Zeitfenster schliesst sich

Der automatische Informationsaustausch über Kryptowerte (AIA/CARF) ist beschlossen. Offen sind der Zeitpunkt und die Liste der Staaten – nicht, ob deine Daten den Steuerbehörden zugänglich werden. Solange noch nichts fliesst, steht dir der Weg über eine straflose Selbstanzeige offen. Genau deshalb ist jetzt der richtige Moment, dein Depot in Ordnung zu bringen.

Beschlossen, noch nicht gestartet

  • Das Parlament hat den AIA über Kryptowerte genehmigt
  • Der Zeitpunkt des Starts ist noch nicht festgelegt
  • Offen ist auch, mit welchen Staaten ausgetauscht wird

Was der Austausch bringen wird

  • Krypto-Dienstleister sollen Kundendaten melden
  • Auch Schweizer Kunden ausländischer Börsen werden erfasst
  • Der Austausch zwischen den Steuerbehörden folgt

Die Belege verschwinden zuerst

  • Börsen löschen alte Handelsdaten oder stellen den Betrieb ein
  • Exporte und API-Zugriffe reichen oft nur wenige Jahre zurück
  • Je später rekonstruiert wird, desto aufwendiger wird es

Stand: August 2026 · Steuerperiode 2025. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls. Die Praxis von ESTV und Kantonen entwickelt sich laufend, und die Zeitpläne der Behörden können sich ändern. Wir führen Mandate in den Kantonen Zürich, Bern, St. Gallen, Aargau, Zug, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schwyz, Luzern, Graubünden und Thurgau.

Alles rund um Krypto & Steuern

Vom langfristig gehaltenen Bitcoin-Bestand bis zur verschachtelten Trading-Historie über mehrere Börsen deckt dein Taxiva-Steuerexperte den ganzen Weg ab: Bewertung, Deklaration und, wenn nötig, die Bereinigung der Vergangenheit.

Deklaration

  • Wertschriftenverzeichnis per 31.12.
  • Bewertung nach ESTV-Kursliste
  • Wallet- & Börsen-Nachweise

Erträge

  • Staking, Lending & Airdrops
  • Mining korrekt einordnen
  • Gewerbsmässigkeits-Check (KS 36)

Bereinigung

  • Offene Jahre erkennen
  • Straflose Selbstanzeige
  • Sauberer Anschluss danach
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So bringen wir deine Kryptos in die Steuererklärung

Du lieferst Exporte und Wallet-Adressen, den Rest übernehmen wir: Rekonstruktion, Bewertung, Deklaration.

In vier Schritten zum sauberen Depot

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Schritt 1

Erstgespräch

Im telefonischen Erstgespräch besprechen wir deine Situation: Welche Börsen und Wallets nutzt du, wie lange bist du dabei, was wurde bisher deklariert, und was ist dein Ziel?

Dein Zeitaufwand: 15 Minuten
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Schritt 2

Daten bereitstellen

Du lädst Börsen-Exporte (CSV/API), Wallet-Adressen und bestehende Reports, zum Beispiel aus Krypto-Steuertools, sicher in unser Kundenportal hoch. Wir sagen dir genau, was wir brauchen.

Dein Zeitaufwand: 30 Minuten
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Schritt 3

Aufbereitung & Bewertung

Wir rekonstruieren deine Historie, bewerten die Bestände nach ESTV-Kursliste, ordnen Staking-, Mining- und Airdrop-Erträge korrekt ein und prüfen dein Gewerbsmässigkeits-Risiko.

Dein Zeitaufwand: 0 Minuten
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Schritt 4

Deklaration & Einreichung

Deine Kryptos wandern vollständig und belegt in die Steuererklärung oder bei Altlasten in eine straflose Selbstanzeige. Kopie und Steuerberechnung findest du im Kundenportal.

Dein Zeitaufwand: 5 Minuten
Kostenlos15 MinutenTelefonisch

Diskretion ist bei Kryptos alles

Wallet-Adressen und Transaktionsdaten sind hochsensibel. Taxiva speichert und überträgt deine Daten verschlüsselt, behandelt sie vertraulich und gibt sie ohne deine Zustimmung nicht an Dritte weiter.

Verschlüsselte Datenspeicherung auf unseren Servern

Verschlüsselte Kommunikation mit uns per Threema-Chat

Verschlüsselte Datenübertragung auf unserer Webseite und in unserem Kundenportal

Steuerexperte

Dein Steuerexperte | Marius Schindler

Marius Schindler, Steuerexperte
10+ Jahre Erfahrung
Mitglied SwissAccounting
Bitcoin- & Krypto-Steuerfachwissen

Marius Schindler ist seit mehr als zehn Jahren als Steuerexperte tätig und begleitet Privatpersonen mit Kryptowährungen von der einfachen Deklaration bis zur Aufarbeitung komplexer Trading-Historien.

Als Mitglied von SwissAccounting untersteht er den strengen Standesregeln und erfüllt jährlich die damit verbundene Weiterbildungspflicht.

Neben seiner Tätigkeit als Steuerexperte ist er als Prüfungsexperte für die eidgenössische Treuhänderprüfung tätig.

FAQ

Häufige Fragen zu Krypto & Steuern

Ja. Deine Bestände unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer und sind jedes Jahr per 31.12. zum Verkehrswert im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren. Als Nachweis dient zum Beispiel ein Wallet-Auszug. Das blosse Halten löst aber keine Einkommenssteuer aus.
Im Privatvermögen grundsätzlich ja: Private Kapitalgewinne sind steuerfrei, solange keine Gewerbsmässigkeit vorliegt. Die Kehrseite: Verluste kannst du nicht abziehen.
Das entscheidet sich nicht an einer einzelnen Zahl. Das Kreisschreiben 36 beschreibt einen sicheren Hafen: Wer alle fünf Bedingungen erfüllt, unter anderem eine Mindesthaltedauer, ein begrenztes Transaktionsvolumen und keine Fremdfinanzierung, bewegt sich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Wird eine davon nicht erfüllt, heisst das nicht automatisch Gewerbsmässigkeit; dann zählt das Gesamtbild. Auf Kryptowährungen wendet die Praxis diese Kriterien sinngemäss an. Wo du stehst, schauen wir uns anhand deiner Zahlen an.
Staking-Rewards sind Vermögensertrag zum Wert im Zeitpunkt des Zuflusses, Airdrops bei Zuteilung steuerbares Einkommen. Mining-Erträge sind immer steuerbares Einkommen; ob zusätzlich eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Für Lending gibt es keine publizierte ESTV-Praxis. Die Einordnung und die saubere Erfassung übernehmen wir.
In den meisten Fällen ja. Wir rekonstruieren die Historie aus dem, was vorhanden ist: Börsen-Exporte, API-Zugriffe, Wallet-Adressen über die Blockchain und Bankauszüge für Ein- und Auszahlungen. Bleibt eine Lücke, arbeiten wir mit einer nachvollziehbaren, als solche gekennzeichneten Annahme und dokumentieren sie. Bring mit, was du hast – was fehlt, sagen wir dir.
Massgebend ist die ESTV-Kursliste (ictax.admin.ch) per Jahresende. Fehlt dort ein Kurs, gilt der Jahresendkurs deiner Handelsplattform, notfalls der Kaufpreis in CHF.
Im Privatvermögen nein: Verluste mindern nur dein steuerbares Vermögen per Stichtag. Abzugsfähig wären sie erst im Geschäftsvermögen, was im Gegenzug alle Gewinne steuerbar macht.
Bei der erstmaligen straflosen Selbstanzeige entfällt die Busse, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; geschuldet bleiben Nachsteuern für maximal 10 Jahre plus Verzugszins. Wichtig: Kommentarloses Nachdeklarieren genügt nicht, und straflos geht nur, solange die Behörde noch nichts weiss. Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, steht auf unserer Seite zum Nachsteuerverfahren. Wir begleiten dich durch den ganzen Prozess.
Automatisch gemeldet wird derzeit nicht. Die Schweiz hat den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (CARF) beschlossen; wann er greift und mit welchen Staaten, ist noch nicht abschliessend festgelegt. Die Richtung ist damit vorgegeben, der Zeitplan kann sich ändern. Wer Altlasten hat, bereinigt sie am besten, solange noch keine Daten fliessen. Den Stand für deine Börsen schauen wir uns im Erstgespräch an.
Ja. Wer Kryptowährungen hält, trifft laufend Entscheidungen: ein Wechsel der Börse, ein neues Staking-Produkt, ein grösserer Verkauf. Solche Entscheidungen wirken sich steuerlich aus, oft erst ein Jahr später. Im Jahresmandat Taxiva 365 liegt deine Steuersache ganzjährig bei demselben Steuerexperten, samt Deklaration und Vertretung gegenüber dem Steueramt.

Bereit für ein sauberes Krypto-Depot?

Vom Chaos zur vollständigen, belegten Deklaration: Es beginnt mit einem kurzen Anruf.

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