Starte jetzt deine straflose Selbstanzeige

Unversteuerte Konten, Erbschaften oder Nebeneinkünfte: Mit der erstmaligen straflosen Selbstanzeige bereinigst du deine Vergangenheit, bevor das Steueramt sie entdeckt. Dein Taxiva-Steuerexperte bereitet alles vollständig auf und vertritt dich diskret.

Unverbindliches Erstgespräch
Kostenlos15 MinutenTelefonisch
Das Risiko

Über 100 Staaten melden der Schweiz jedes Jahr Kontodaten. Wer zuletzt kommt, zahlt auch eine Busse.

Die Lösung

Die erstmalige Selbstanzeige legt alles offen, bevor die Behörde es entdeckt. Wir bereiten sie vollständig auf.

Dein Gewinn

Sind die Voraussetzungen erfüllt, bleibt es bei Nachsteuer und Zins. Ohne Busse, ohne Strafverfahren.

15Min.
zum unverbindlichen Erstgespräch
300+
zufriedene Kunden
10+
Jahre Erfahrung
Kundenstimmen

Empfehlung von Baris

Marius verfügt über sehr gute Fachkenntnisse. Er hat mich sehr kompetent beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
Fachlich kompetente Beratung, nimmt sich Zeit für das persönliche Gespräch, hilfreiche Informationen, sehr freundlich.
Marius ist sehr kompetent und äusserst speditiv und das zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis. Ich kann Taxiva vorbehaltlos weiterempfehlen.
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Top Service! Wir haben mit Marius zusammengearbeitet. Er war immer verfügbar (E-Mail oder telefonisch), freundlich und hat alle unsere Fragen mit viel Geduld beantwortet. Ich würde Taxiva immer empfehlen.
Warum jetzt

Noch gehört dir das Zeitfenster

Der automatische Informationsaustausch liefert dem Steueramt Jahr für Jahr mehr Daten. Die straflose Selbstanzeige wirkt nur, solange die Behörde nichts weiss. Wer zuerst kommt, bestimmt den Ausgang.

Die Daten fliessen längst

  • AIA seit 2017 in Kraft, erster Austausch 2018
  • Über 100 Partnerstaaten melden Saldi, Zinsen und Dividenden
  • Beschlossen, noch nicht gestartet: AIA über Kryptowerte

Entdeckung heisst Busse

  • Nachsteuer + Verzugszins + Busse statt nur Nachsteuer und Zins
  • Busse in der Regel nochmals die hinterzogene Steuer, bis zum Dreifachen
  • Dazu ein Steuerstrafverfahren

Straflos geht nur vorher

  • Wirkt nur, solange keine Behörde etwas weiss
  • Bei AIA-gemeldeten Konten: Einzelfallprüfung nötig
  • Politisch steht das Instrument immer wieder zur Debatte

Stand: August 2026. Straflosigkeit setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls. Wir führen Mandate in den Kantonen Zürich, Bern, St. Gallen, Aargau, Zug, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schwyz, Luzern, Graubünden und Thurgau.

Vom ersten Gespräch bis zur rechtskräftigen Verfügung

Dein Taxiva-Steuerexperte führt dich diskret durch das gesamte Verfahren, von der ersten Einschätzung über die vollständige Jahresaufstellung bis zur Vertretung gegenüber dem Steueramt. Bei Erbschaften prüfen wir, ob die vereinfachte Nachbesteuerung greift, die sich auf 3 Jahre beschränkt.

Analyse

  • Einordnung deiner Situation
  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Nachsteuer vorab durchgerechnet

Selbstanzeige

  • Aufstellung für bis zu 10 Jahre
  • Beschaffung der Bankunterlagen
  • Vollständige, saubere Einreichung

Vertretung

  • Vertretung beim Steueramt
  • Rückfragen beantwortet
  • Verfügung kontrolliert
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So bereinigen wir deine Vergangenheit

Du lieferst die Unterlagen, und wir übernehmen die Aufstellung, die Einreichung und die gesamte Kommunikation mit dem Steueramt.

In vier Schritten zum reinen Tisch

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Schritt 1

Diskretes Erstgespräch

Im telefonischen Erstgespräch besprechen wir deine Situation: Was ist nicht deklariert, seit wann, welche Unterlagen sind vorhanden – und sind die Voraussetzungen der Straflosigkeit erfüllt?

Dein Zeitaufwand: 15 Minuten
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Schritt 2

Unterlagen & Aufstellung

Du lieferst, was vorhanden ist, und fehlende Bankauszüge beschaffen wir für dich. Anschliessend erstellen wir die Jahresaufstellung aller Vermögens- und Einkommenswerte für bis zu 10 Jahre.

Dein Zeitaufwand: 30 Minuten
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Schritt 3

Einreichung & Vertretung

Wir reichen die Selbstanzeige beim Steueramt ein und beantworten sämtliche Rückfragen der Behörde für dich, vollständig und vorbehaltlos, wie es das Gesetz verlangt.

Dein Zeitaufwand: 0 Minuten
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Schritt 4

Verfügung & reiner Tisch

Du erhältst die Nachsteuerverfügung, und wir prüfen sie für dich auf ihre Richtigkeit. Danach ist deine Vergangenheit bereinigt. Damit sie es bleibt, übernehmen wir auf Wunsch auch die kommenden Jahre: Im Jahresmandat Taxiva 365 begleitet dich derselbe Steuerexperte durch jedes weitere Jahr. Alle Kopien und Berechnungen findest du im Kundenportal.

Dein Zeitaufwand: 5 Minuten
Kostenlos15 MinutenTelefonisch

Diskretion ist hier alles

Eine Selbstanzeige ist Vertrauenssache. Deine Unterlagen und deine Geschichte bleiben bei uns: Wir speichern sie verschlüsselt, übertragen sie verschlüsselt und geben sie ohne deine Zustimmung an keine Dritten weiter.

Verschlüsselte Datenspeicherung auf unseren Servern

Verschlüsselte Kommunikation mit uns per Threema-Chat

Verschlüsselte Datenübertragung auf unserer Webseite und in unserem Kundenportal

Steuerexperte

Dein Steuerexperte | Marius Schindler

Marius Schindler, Steuerexperte
10+ Jahre Erfahrung
Mitglied SwissAccounting
Nachsteuerverfahren & Selbstanzeigen

Marius Schindler ist seit mehr als zehn Jahren als Steuerexperte tätig und begleitet regelmässig straflose Selbstanzeigen und Nachsteuerverfahren, von der ersten Einschätzung bis zur rechtskräftigen Verfügung.

Als Mitglied von SwissAccounting untersteht er den strengen Standesregeln und erfüllt jährlich die damit verbundene Weiterbildungspflicht.

Neben seiner Tätigkeit als Steuerexperte ist er als Prüfungsexperte für die eidgenössische Treuhänderprüfung tätig.

FAQ

Häufige Fragen zu Selbstanzeige & Nachsteuern

Stellt das Steueramt fest, dass eine frühere Veranlagung zu tief ausfiel, fordert es die zu wenig bezahlte Steuer samt Verzugszins nach, längstens für die letzten 10 Jahre. Das Verfahren selbst ist kein Strafverfahren. Ob zusätzlich eine Busse dazukommt, entscheidet sich separat – und genau das entfällt bei einer gültigen erstmaligen Selbstanzeige.
Du bezahlst die Nachsteuer auf den nicht deklarierten Werten für maximal 10 Jahre und den Verzugszins ab der ursprünglichen Fälligkeit. Bei der erstmaligen Selbstanzeige entfällt die Busse, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; bei jeder weiteren beträgt die Busse einen Fünftel der hinterzogenen Steuer. Was das in deinem Fall bedeutet, rechnen wir vorab durch.
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unter anderem, dass es die erste Anzeige ist und keine Behörde bereits davon wusste. Wichtig: Kommentarloses Nachdeklarieren genügt nicht, die Anzeige muss ausdrücklich erfolgen. Straflos bleiben die offengelegte Hinterziehung und ein allfälliger Steuerbetrug; Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer und AHV folgen eigenen Regeln.
Nur einmal im Leben. Das Recht steht jeder Person bei den direkten Steuern einmal zu, und zwar schweizweit – wer es einmal genutzt hat, kann es später nicht erneut beanspruchen. Die ESTV führt darüber ein Register. Ehegatten haben je ein eigenes Recht. Genau deshalb muss die erste Anzeige vollständig sein.
Dann ist die straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich. Neben Nachsteuer und Zins droht in der Regel eine Busse in Höhe der hinterzogenen Steuer, je nach Verschulden von einem Drittel bis zum Dreifachen. Dazu kommt ein Steuerstrafverfahren, bei gefälschten Urkunden zusätzlich ein Steuerbetrugsverfahren.
Für Erben gilt eine mildere Regel: Bei der vereinfachten Erbennachbesteuerung werden Nachsteuer und Zins nur für die letzten 3 Jahre vor dem Todesjahr erhoben statt für bis zu 10. Ein Antrag eines einzelnen Erben genügt und wirkt für alle Miterben. Für die Hinterziehung des Verstorbenen zahlen Erben keine Busse; für eigenes Verhalten, etwa verschwiegene Nachlasswerte, dagegen schon.
Grundsätzlich für bis zu 10 Jahre: pro Jahr eine Aufstellung der nicht deklarierten Werte mit Belegen wie Saldo- und Zinsausweisen oder Depotauszügen. Fehlen einzelne Belege, arbeiten wir mit nachvollziehbaren, als Schätzung gekennzeichneten Werten – ob das Steueramt sie übernimmt, entscheidet es im Einzelfall. Beschaffung und Aufbereitung übernehmen wir.
Verlangt ist ein ernstliches Bemühen um die Bezahlung, nicht die sofortige Begleichung des ganzen Betrags. Ratenzahlungen sind in der Praxis möglich; die Bedingungen legt der Kanton fest. Wir sprechen die Finanzierung an, bevor die Anzeige eingereicht wird, damit sie von Anfang an mitgedacht ist.
Die Selbstanzeige wird schriftlich mit Jahresaufstellung und Belegen beim Steueramt eingereicht. Danach prüft das Amt die Angaben, stellt allenfalls Rückfragen und erlässt die Nachsteuerverfügung. Die Dauer hängt vom Kanton und von der Komplexität ab und reicht von wenigen Monaten bis über ein Jahr. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.
Das Steueramt untersteht dem Steuergeheimnis. Bei einer erfolgreichen straflosen Selbstanzeige gibt es keine Busse und keine Verurteilung, also auch keinen Eintrag im Strafregister. Deine Unterlagen behandeln wir vertraulich; ausser dem zuständigen Steueramt erhält sie niemand.

Bereit für einen reinen Tisch?

Diskret, vollständig und sauber bereinigt. Alles beginnt mit einem kurzen Anruf.

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